Prüfungssystem Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Artikel 28 DSGVO
Nutzen Sie Auftragnehmer zur "Datenverarbeitung im Auftrag", so muss zwingend ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Artikel 28 der DSGVO abgeschlossen werden, da sonst die Einbindung eines Dienstleisters rechtswidrig wäre.
Diese Verträge müssen inhaltich-formalen Kriterien genügen, um rechtlich korrekt zu sein. Sowohl Auftraggeber als auch Auftragnehmer (Dienstleister) müssen, um ihrer Dokumentations- und Nachweispflicht nach der DSGVO zu genügen, sicherstellen und nachweisen können, dass sie den Vertrag auf Korrektheit geprüft haben.
Das Prüfsystem Auftragsverarbeitungsvertrag führt Sie durch eine solche Prüfung hindurch und gibt als Ergebnis ein Prüfprotokoll aus, mit dem Sie Ihren Nachweispflichten genügen.
Welche Rechte werden bei Vorlagen / Mustern übertragen
Wenn Sie eine Vorlage oder ein Muster erwerben, so erwerben Sie ein einfaches Nutzungsrecht, die Vorlage auf Ihre Anforderungen anzupassen, z. B. Ihre Adresse einzutragen, Ihre Zwecke zu ergänzen etc. Diese individualisierte Vorlage dürfen Sie entsprechend dem inhaltlichen Nutzungszweck vervielfältigen und veröffentlichen. Beispielsweise dürfen Sie in die "Vorlage der Information nach Artikel 13 DSGVO für das Bewerbungsverfahren", mit dem Bewerber um eine Stelle über die Verarbeitungen ihrer personenbezogenen Daten informiert werden, Ihre Adresse als Verantwortlicher eintragen, die Zwecke entsprechend Ihren Verarbeitungszwecken anpassen, die Löschfristen zu Ihren Löschfristen korrigieren etc. und die so individualisierte Vorlage verwenden und den Bewerbern zur Information geben.
Sie dürfen jedoch weder die Originalvorlage noch Ihr individualisiertes Exemplar weitergeben, damit ein Dritter, also z. B. ein anderer Verantwortlicher, dieses wiederum nutzt.
Die Nutzungsrechte sind an Sie persönlich, bzw. wenn Sie für ein Unternehmen oder einer Organisation handeln, an das Unternehmen bzw. die Organisation lizenziert. Sie dürfen diese Rechte nicht übertragen.
- Kundenkreis
- Geschäftskunden