Smarter Datenschutz: Produktpaket „Smart-Small“
Das Produktpaket „Smart-Small“ ist primär für Unternehmen gedacht, die keinen betrieblichen Datenschutzbeauftragten benennen müssen oder einen eigenen internen Datenschutzbeauftragten benannt haben, diesen in seiner täglichen Arbeit jedoch z. B. durch Bereitstellung von Dokumentationsmustern entlasten möchten und außerdem im "Falle eines Falles" auf kompetentes externes Know-How zurückgreifen möchten.
Durch den Zugriff auf das Know-How und die Unterlagen des „smarten Datenschutzes" sparen Mitarbeiter und der interne Datenschutzbeauftragte viel Zeit bei der Erstellung der notwendigen Dokumentationsunterlagen.
Leistungen
Was ist alles im smarten Datenschutz enthalten? Der smarte Datenschutz stellt Ihnen alle Hilfsmittel, die Sie für die Erfüllung der Datenschutzvorschriften benötigen.
Die genauen
Beschreibungen der Leistungen
und den
Vergleich der Pakete
des "Smarten Datenschutzes" finden Sie unter
https://smarter-datenschutz.de/produkte/vergleich
Enthaltene Leistungen „Smart-Small“
- Plattform zur Verwaltung Ihrer Datenschutzdokumente: enthalten
- Muster entsprechend Artikel 13 / Artikel 14 DSGVO: enthalten
- Muster entsprechend Artikel 30 DSGVO: enthalten
- Muster für Artikel 28 DSGVO: enthalten
- Datenschutznewsletter für Kunden „Smarter Datenschutz“: enthalten
- Gutachtensammlung: enthalten ab Paket „Smart-Large“, hier gegen gesondertes Entgelt möglich
- Wiki-Zugriff: enthalten
- Datenschutzsprechstunde: enthalten
- Beantwortung von Anfragen des Verantwortlichen: gegen gesondertes Entgelt möglich
- Beantwortung von Anfragen Dritter: gegen gesondertes Entgelt möglich
- Unterstützung bei Behördenanfragen: gegen gesondertes Entgelt möglich
- Datenschutz-Folgenabschätzung / Vorabkontrolle: gegen gesondertes Entgelt möglich
- Datenschutzstatusstatement: enthalten
- Entgelt für nicht inkludierte Expertenleistungen: 50 € / 15 Minuten
Nachbuchbare Leistungen zum Paket „Smart-Small“
- Beratung Betriebsrat: im Rahmen der Beratung des Verantwortlichen gegen gesondertes Entgelt möglich
- Schulungssystem: E-Learning: gegen gesondertes Entgelt möglich
- Videoschulungen: gegen gesondertes Entgelt möglich
- Fernschulungen: gegen gesondertes Entgelt möglich
- Vor-Ort-Schulungen: gegen gesondertes Entgelt möglich
- Prüfungssystem für Mitarbeiter: gegen gesondertes Entgelt möglich
- Datenschutzhandbuch: gegen gesondertes Entgelt möglich
Erst in größeren Paketen enthalten
- Stellung des betrieblichen Datenschutzbeauftragten: enthalten ab Paket „Smart-Medium“
- geführtes Dokumentationssystem nach Artikel 13 / Artikel 14 DSGVO: enthalten ab Paket „Smart-Medium“
- Durchführung der Dokumentation nach Artikel 13 / Artikel 14 DSGVO für Ihr Unternehmen / Ihre Organisation: ab Paket „Smart-Medium“ gegen gesondertes Entgelt möglich
- geführtes Dokumentationssystem nach Artikel 30 DSGVO: enthalten ab Paket „Smart-Medium“
- Durchführung der Dokumentation nach Artikel 30 DSGVO für Ihr Unternehmen / Ihre Organisation: ab Paket „Smart-Medium“ gegen gesondertes Entgelt möglich
- Entwicklung und Dokumentation von Datenschutz- und Datensicherheits-TOMs (technischen und organisatorischen Maßnahmen): ab Paket „Smart-Medium“ gegen gesondertes Entgelt möglich
- Prüfsystem für Verträge nach Artkel 28 DSGVO: enthalten ab Paket „Smart-Medium“
- manuelle Expertenprüfung nach Artikel 28 DSGVO: enthalten ab Paket „Smart-Large“
- Online-Audit-Fragebogensystem: enthalten ab Paket „Smart-Medium“
- Fernaudits: enthalten ab Paket „Smart-Large“
- Vor-Ort-Audits: enthalten ab Paket „Smart-Large“
- Datenschutzkurzbericht: enthalten ab Paket „Smart-Medium“
- Ausführlicher Datenschutzbericht: enthalten ab Paket „Smart-Large“
- Gesonderter Bericht zum Stand der Datensicherheit im Unternehmen: enthalten ab Paket „Smart-X“
- Datenschutzjahresgespräch: enthalten ab Paket „Smart-Large“
Anzahl der Mitarbeiter
Beim smarten Datenschutz wird pro datenschutzrelevantem Mitarbeiter abgerechnet, die Leistung ist für alle datenschutzrelevante Mitarbeiter eines Unternehmens zu kaufen. Datenschutzrelevante Mitarbeiter sind nur die Mitarbeiter, die regelmäßig mit personenbezogenen Daten arbeiten. Relevant sind also z. B. die Mitarbeiter der Personalabteilung, Führungskräfte und Meister, nicht jedoch der "einfache" Produktionsmitarbeiter an der Drehbank. Es werden mindestens 10 Mitarbeiter pro Monat berechnet.Bitte achten Sie darauf, die korrekte Mitarbeiteranzahl anzugeben. Wenn sich Ihre Mitarbeiterzahl erhöht, kaufen Sie bitte entsprechende Nutzungsrechte nach, wenn sich Ihre Mitarbeiteranzahl verringert, können Sie selbstverständlich die Anzahl vermindern und entsprechend kündigen (kurze Mail reicht).
Eine fälschlich zu gering angegebene Mitarbeiteranzahl berechtigt zur Nachberechnung. Ferner wird eine pauschalierter Vertragsstrafe von 150 € (zzgl. MwSt.) pro zu wenig angegebenen Mitarbeiter vereinbart. Ein entsprechendes Kontroll- und Besuchsrecht wird Ihrerseits ausdrücklich eingeräumt.
Vertragslaufzeit
Die Mindestvertragslaufzeit des Datenschutzpaketes beträgt ein Jahr, bei der Stellung eines Datenschutzbeauftragten zwei Jahre. Nach Ablauf der jeweiligen Mindestvertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag jeweils um ein weiteres Jahr. Eine Kündigung ist mit einer Frist von einem Monat zum Ende der jeweiligen Laufzeit möglich.- Kundenkreis
- Geschäftskunden