Kurzgutachten:
Ausführlichkeit der Darstellungen laut Artikel 13 und 14 DSGVO
Die DSGVO fordert in den Artikeln 13 und 14 die Information der Betroffenen über die Datenverarbeitung ihrer Daten. Hierbei legt die DSGVO fest, welche Informationen enthalten sein müssen. Doch die DSGVO fordert auch Transparenz und leichte Verständlichkeit. Wie soll der Verantwortliche nun die Informationen formulieren, dass diese Vollständig aber trotzdem verständlich sind? An welche Zielgruppe soll er sich bei der Sprachwahl richten?
Das Kurzgutachten eruiert und bewertet die verschiedenen Anforderungen und gibt Hinweise zur korrekten Formulierung der Datenschutzinformationen nach den Artikeln 13 und 14 der DSGVO.
Als Option kann eine einstündige (inkl. schriftliche Stellungnahme) individuelle Datenschutzberatung hinzugebucht werden. Hier wird Ihr konkreter Fall beleuchtet und Sie erhalten eine individuelle und rechtlich im Rahmen der Beratungshaftung abgesicherte Stellungnahme.
Welche Rechte werden bei Gutachten übertragen?
Wenn Sie ein Gutachten erwerben, so erwerben Sie ein einfaches Nutzungsrecht, das Gutachten analog einem gedruckten Gutachten zu nutzen. Das bedeutet, Sie dürfen es natürlich lesen und aus dem Gutachten unter Angabe der Quelle zitieren. Sie dürfen das Gutachten jedoch nicht kopieren oder veröffentlichen.
Die Nutzungsrechte des Gutachtens sind an Sie persönlich, bzw. wenn Sie für ein Unternehmen oder einer Organisation handeln, an das Unternehmen bzw. die Organisation lizenziert. Sie dürfen diese Rechte nicht übertragen.
Wenn Sie z. B. in einem Rechtsstreit nicht nur aus dem Gutachten zitieren müssen, sondern vollständige Kopien des Gutachtens vorlegen müssen, so nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Wir werden Ihnen dann eine entsprechende Kopierlizenz zu stark vergünstigten Konditionen einräumen.
Rahmenbedinungen
- Die optionale und individuelle Datenschutzberatung erfolgt im Namen und für Rechnung des Ingenieurbüros Dr.-Ing. Martin H. Ludwig,
IT- und Datensicherheitsexperte und Datenschutzbeauftragter.
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