Prüfungssystem Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Artikel 28 DSGVO
Nutzen Sie Auftragnehmer zur "Datenverarbeitung im Auftrag", so muss zwingend ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Artikel 28 der DSGVO abgeschlossen werden, da sonst die Einbindung eines Dienstleisters rechtswidrig wäre.
Diese Verträge müssen inhaltich-formalen Kriterien genügen, um rechtlich korrekt zu sein. Sowohl Auftraggeber als auch Auftragnehmer (Dienstleister) müssen, um ihrer Dokumentations- und Nachweispflicht nach der DSGVO zu genügen, sicherstellen und nachweisen können, dass sie den Vertrag auf Korrektheit geprüft haben.
Das Prüfsystem Auftragsverarbeitungsvertrag führt Sie durch eine solche Prüfung hindurch und gibt als Ergebnis ein Prüfprotokoll aus, mit dem Sie Ihren Nachweispflichten genügen.
Welche Rechte werden bei der Nutzung des Prüfsystems sowie des automatischen Erstellungssystems übertragen?
Wenn Sie das die Teilnahme am Prüfsystem oder am automatische Erstellungssystem für einen Bericht oder eine Beschreibung erwerben, so erwerben Sie ein einfaches Nutzungsrecht, das System für eine einmalige Prüfung oder eine einmalige Beschreibung zu durchlaufen und das Ergebnis, den Prüfbericht, die Beschreibung etc. zu nutzen und entsprechend dem inhaltlichen Nutzungszweck ggf. weiter anzupassen und auch zu vervielfältigen und zu veröffentlichen.
Konkretisiert bedeutet dies, dass Sie mit einem einmaligen Kauf genau einen Vorgang bewerten bzw. durchlaufen dürfen, also z. B. einen Auftragsvertrag prüfen dürfen, ein Verfahren beschreiben dürfen etc. Solange es sich um den selben Vertrag handelt, der z. B. auf Grund der ersten Prüfung leicht geändert wurde, oder es sich um die selbe Beschreibung handelt, die leicht angepasst wurde, dürfen diese Anpassungen auch in den Prüf- bzw. Erstellungssystemen nachvollzogen werden und diese ggf. erneut durchlaufen werden.
Wie lange können die Systeme genutzt werden?
Die Prüfs- und Erstellungssysteme und das Schulungssystem sind Onlineressourcen. Die Systeme sind auf dauerhafte Nutzung ausgelegt und werden regelmäßig upgedated und erweitert. Wir gewährleisten den Zugriff auf die Systeme für drei Monate nach dem Kauf, Ihre diesbezüglichen Nutzungsrechte sind also auf drei Monate beschränkt, eine weitere Nutzungsmöglichkeit erfolgt freiwillig ohne Rechtsanspruch.
Wird eine garantierte längere Nutzung benötigt, so sprechen Sie uns bitte an, wir werden uns bemühen, diese dann nicht nur zu ermöglichen, sondern Ihnen auch zu gewährleisten.
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