Smarter Datenschutz: Produktpaket „Smart-Medium“
Das "Smart-Medium"-Paket des smarten Datenschutzes ist sinnvoll für Unternehmen und Organisationen, die keinen betrieblichen Datenschutzbeauftragten benennen müssen oder die selbst Datenschutzkompetenz vorhalten und einen eigenen internen Datenschutzbeauftragten benannt haben.
Das "Smart-Medium"-Paket enthält selbstverständlich alle Leistungen, die im "Smart-Small"-Paket enthalten sind, also die Dokumentationsvorlagen und Muster, die Plattform zur Verwaltung Ihrer Datenschutzdokumente, das Informationsmaterial in Form des Datenschutznewsletters für Kunden des „smarten Datenschutzes“, den Wiki-Zugriff und die Teilnahmemöglichkeit an der Datenschutzsprechstunde.
Zusätzlich sind ab dem "Smart-Medium"-Paket die geführten Dokumentationssysteme im "smarten Datenschutz" enthalten, sodass die Fachmitarbeiter, die die internen Prozesse dokumentieren müssen, dies einfach und schnell erledigen können. Sie erhalten auch Zugriff auf das Prüfsystem für Verträge nach Artkel 28 DSGVO, sodass sie Verträge zur Auftragsverarbeitung einfach auf Konformität prüfen können. Im Paket "Smart-Medium" haben sie auch die Möglichkeit, Verträge zur Auftragsverarbeitung gegen Entgelt durch einen externen Experten prüfen zu lassen. Die Datenschutzberatung des Betriebsrates ist ebenfalls im "Smart-Medium"-Paket enthalten, damit die Unternehmensleitung nicht für Datenschutzprobleme beim Betriebsrat in Haftung genommen wird.
Im "Smart-Medium"-Paket ist ferner das Online-Audit-Fragebogensystementhalten, sodass sie einen fundierten Datenschutzkurzbericht erhalten, der den Stand des Datenschutzes in Ihrem Unternehmen zusammenfasst. In diesem werden Anforderungen und Zielerreichung dargestellt, sowie noch bestehende Schwachstellen und auch die zur Schwachstellenbeseitigung notwendigen Schritte aufgeführt. Der Datenschutzkurzbericht dient zum Nachweis Ihrer Bemühungen und Erfolge um den Datenschutz in Ihrem Unternehmen – gegenüber allen Stakeholdern: Anteilseignern, Behörden, Mitarbeitern, Öffentlichkeit.
Ferner haben Sie im "Smart-Medium"-Paket das Recht, sämtliche Dokumentationsaufgaben und die Aufgaben, Datenschutzprozesse zu entwickeln, an den "smarten Datenschutz" auszulagern. Wir stellen Ihnen nicht nur Musterprozesse und Vorlagen zur Verfügung, wir erstellen diese passend für Ihr Unternehmen und setzen diese mit Ihnen in Ihrem Unternehmen um: die Informationen nach Artikel 13 / Artikel 14 der DSGVO, die Verfahrensbeschreibungen nach Artkel 30 DSGVO, wir analysieren Ihre Organisation und entwickeln und dokumentieren für Sie die notwendigen TOMs, die technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Sicherstellung des Datenschutzes und der Datensicherheit.
Leistungen
Was ist alles im smarten Datenschutz enthalten? Der smarte Datenschutz stellt Ihnen alle Hilfsmittel, die Sie für die Erfüllung der Datenschutzvorschriften benötigen.
Die genauen
Beschreibungen der Leistungen
und den
Vergleich der Pakete
des "Smarten Datenschutzes" finden Sie unter
https://smarter-datenschutz.de/produkte/vergleich
Enthaltene Leistungen „Smart-Medium“
- Plattform zur Verwaltung Ihrer Datenschutzdokumente: enthalten
- Muster entsprechend Artikel 13 / Artikel 14 DSGVO: enthalten
- geführtes Dokumentationssystem nach Artikel 13 / Artikel 14 DSGVO: enthalten
- Muster entsprechend Artikel 30 DSGVO: enthalten
- geführtes Dokumentationssystem nach Artikel 30 DSGVO : enthalten
- Muster für Artikel 28 DSGVO: enthalten
- Prüfsystem für Verträge nach Artkel 28 DSGVO: enthalten
- Datenschutznewsletter für Kunden „Smarter Datenschutz“: enthalten
- Gutachtensammlung: enthalten ab Paket „Smart-Large“, hier gegen gesondertes Entgelt möglich
- Wiki-Zugriff: enthalten
- Datenschutzsprechstunde: enthalten
- Online-Audit-Fragebogensystem: enthalten
- Beratung Betriebsrat: enthalten im Rahmen der Beantwortung von Anfragen des Verantwortlichen:
- Beantwortung von Anfragen des Verantwortlichen: enhalten, 5 Min/Mitarbeiter und Jahr
- Beantwortung von Anfragen Dritter: enhalten, 5 Min/Mitarbeiter und Jahr
- Unterstützung bei Behördenanfragen: gegen gesondertes Entgelt möglich
- Datenschutz-Folgenabschätzung / Vorabkontrolle: gegen gesondertes Entgelt möglich
- Datenschutzstatusstatement: enthalten
- Datenschutzkurzbericht: enthalten ab Paket „Smart-Medium“
- Entgelt für nicht inkludierte Expertenleistungen: 30 € / 15 Minuten
Nachbuchbare Leistungen zum Paket „Smart-Medium“
- Stellung des betrieblichen Datenschutzbeauftragten: gegen gesondertes Entgelt möglich
- Durchführung der Dokumentation nach Artikel 13 / Artikel 14 DSGVO für Ihr Unternehmen / Ihre Organisation: gegen gesondertes Entgelt möglich
- Durchführung der Dokumentation nach Artikel 30 DSGVO für Ihr Unternehmen / Ihre Organisation: gegen gesondertes Entgelt möglich
- Entwicklung und Dokumentation von Datenschutz- und Datensicherheits-TOMs (technischen und organisatorischen Maßnahmen): gegen gesondertes Entgelt möglich
- manuelle Expertenprüfung nach Artikel 28 DSGVO: gegen gesondertes Entgelt möglich
- Schulungssystem: E-Learning: gegen gesondertes Entgelt möglich
- Videoschulungen: gegen gesondertes Entgelt möglich
- Fernschulungen: gegen gesondertes Entgelt möglich
- Vor-Ort-Schulungen: gegen gesondertes Entgelt möglich
- Prüfungssystem für Mitarbeiter: gegen gesondertes Entgelt möglich
- Datenschutzhandbuch: gegen gesondertes Entgelt möglich
- Datenschutzjahresgespräch: gegen gesondertes Entgelt möglich
Erst in größeren Paketen enthalten
- Fernaudits: enthalten ab Paket „Smart-Large“
- Vor-Ort-Audits: enthalten ab Paket „Smart-Large“
- Ausführlicher Datenschutzbericht: enthalten ab Paket „Smart-Large“
- Gesonderter Bericht zum Stand der Datensicherheit im Unternehmen: enthalten ab Paket „Smart-XL“
Anzahl der Mitarbeiter
Beim smarten Datenschutz wird pro datenschutzrelevantem Mitarbeiter abgerechnet, die Leistung ist für alle datenschutzrelevante Mitarbeiter eines Unternehmens zu kaufen. Datenschutzrelevante Mitarbeiter sind nur die Mitarbeiter, die regelmäßig mit personenbezogenen Daten arbeiten. Relevant sind also z. B. die Mitarbeiter der Personalabteilung, Führungskräfte und Meister, nicht jedoch der "einfache" Produktionsmitarbeiter an der Drehbank. Es werden mindestens 10 Mitarbeiter pro Monat berechnet.Bitte achten Sie darauf, die korrekte Mitarbeiteranzahl anzugeben. Wenn sich Ihre Mitarbeiterzahl erhöht, kaufen Sie bitte entsprechende Nutzungsrechte nach, wenn sich Ihre Mitarbeiteranzahl verringert, können Sie selbstverständlich die Anzahl vermindern und entsprechend kündigen (kurze Mail reicht).
Eine fälschlich zu gering angegebene Mitarbeiteranzahl berechtigt zur Nachberechnung. Ferner wird eine pauschalierter Vertragsstrafe von 150 € (zzgl. MwSt.) pro zu wenig angegebenen Mitarbeiter vereinbart. Ein entsprechendes Kontroll- und Besuchsrecht wird Ihrerseits ausdrücklich eingeräumt.
Vertragslaufzeit
Die Mindestvertragslaufzeit des Datenschutzpaketes beträgt ein Jahr, bei der Stellung eines Datenschutzbeauftragten zwei Jahre. Nach Ablauf der jeweiligen Mindestvertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag jeweils um ein weiteres Jahr. Eine Kündigung ist mit einer Frist von einem Monat zum Ende der jeweiligen Laufzeit möglich.- Kundenkreis
- Geschäftskunden